Auslandsschutz

In den Ländern der Europäischen Union (EU) und den meisten anderen Ländern ist die Kfz Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung für jeden, der ein Fahrzeug auf der Straße bewegt. Die deutsche KFZ-Versicherung beinhaltet auch Auslandsschutz. Verursacht ein deutscher Versicherungsnehmer einen Unfall im Ausland,  so gelten die im Vertrag vereinbarten Deckungssummen.
Für Unfälle durch ausländische Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass die gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssummen sich von denen in Deutschland unterscheiden können. Sind beim verursachenden Fahrzeug nur die Mindestdeckungssummen des entsprechenden Landes abgedeckt, ist es möglich, dass nicht der komplette Schaden bezahlt wird. In diesen Fällen kann die Differenz durch die Kaskoversicherung oder Schutzbriefleistungen abgedeckt werden. Dies verbessert den Auslandsschutz des Versicherungsnehmers.
Die internationale Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (auch  grüne Versicherungskarte) gilt als Beweis für eine Kfz Haftpflichtversicherung bei Auslandsreisen. Zwar ist es in den meisten Ländern der EU keine Pflicht mehr sie mitzuführen, aber sie kann im Falle eines Unfalls sehr hilfreich sein. Das grüne Karte System hat heute 44 Mitgliedsstaaten und hilft im Falle eines Unfalls bei der Schadenabwicklung unter anderem mit Repräsentanten der Mitgliedssaaten in Deutschland.

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