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Als Bagatellschaden bezeichnet man in der Kfz Versicherung geringe Sachschäden, die einen festgelegten Wert nicht überschreiten. In der Regel liegt dieser Wert bei 700 Euro. Grundsätzlich gilt, dass ein Bagatellschaden als solcher von einem Laien erkannt werden muss, ohne dass ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss. Typische Bagatellschäden sind kleine Kratzer im Autolack, ein zersplitterter Scheinwerfer oder ein Beule im Kotflügel. Jedoch ist auch bei Bagatellschäden, ist auf eine richtige Vorgehensweise zu achten. Auch diese Schäden müssen fristgerecht bei der Versicherung gemeldet werden. Ebenso sollte der Unfallhergang schriftlich festgehalten werden und gegebenenfalls eine Skizze angefertigt werden. Im Zweifel ist es ratsam, auch bei Bagatellschäden, die Polizei zu benachrichtigen. Wichtig ist, dass kein Schuldeingeständnis oder Regulierungszusage gegeben werden sollte. Diese Erfolgt ausschließlich durch den Versicherer.
Bei einem Bagatellschaden an einem parkenden Fahrzeug, muss der Unfallverursacher einen angemessen Zeitraum auf den Fahrer warten. Dann erst darf er den Unfallort verlassen. Er ist aber dazu verpflichtet, den Schaden innerhalb der nächsten Stunde, der Polizei und dem Versicherer zu melden.
KFZ-Versicherung A bis Z
A
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