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Der Deckungsumfang beschreibt grundsätzlich die Leistungspflicht der jeweiligen Versicherung.
So ist der Deckungsumfang der Kfz Haftpflichtversicherung die Übernahme der gesetzlichen Schadenersatzpflicht, die durch den Besitz oder Gebrauch eines Fahrzeugs entsteht. Dies umfasst sowohl Personen-, Sach- als auch Vermögensschäden. Außerdem wird durch den Versicherer geprüft, ob Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer begründet sind. Erweist sich ein Anspruch als unbegründet, so wird dieser durch den Versicherer abgewehrt. Gegebenenfalls übernimmt der Versicherer auch die Führung eines Rechtsstreits. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen bei Personenschäden bei 2,5 Millionen Euro (bei drei oder mehr Personen bei 7,5 Millionen Euro), bei Sachschäden bei 1 Million Euro und bei Vermögensschäden bei 50.000 Euro.
Der Deckungsumfang für die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung wird konkret in den allgemeinen Bedingungen der Versicherer festgehalten. In der Regel schützt die Teilkasko das eigene Auto vor Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, unmittelbare Einwirkungen durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Schmorschäden. Darüber hinaus bietet die Vollkasko Schutz für selbstverschuldetet Unfallschäden am eigenen Auto und Vandalismus.
KFZ-Versicherung A bis Z
A
AuslandsschutzB
BagatellschadenD
DeckungssummenE
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)F
FahrlässigkeitG
GAP-VersicherungH
HaarwildI
InsassenunfallversicherungK
KontrahierungszwangL
LKW-VersicherungM
Mallorca-PoliceN
NutzungsausfallO
Oldtimer-VersicherungP
Pay as you driveR
RabattrettungS
SaisonkennzeichenT
TeilkaskoversicherungU
UnfallmeldungV
VersicherungsbeitragW
WohnmobilversicherungHäufig gestellte Fragen