Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Die elektronische Versicherungsbestätigung wurde gemeinsam mit der Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) am 1. März 2008 eingeführt. Sie soll schrittweise die alte Doppelkarte als Versicherungsbestätigung ablösen. Bisher musste  jeder, der sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden wollte, beweisen, dass eine Zusage über eine Kfz Haftpflichtversicherung vorliegt. Dies geschah mit der so genannten Doppelkarte. Die elektronische Versicherungsbestätigung soll dieses Verfahren nun vereinfachen. Diese sieht vor, dass der Versicherer die Versicherungszusage in einer zentralen Datenbank hinterlegt. Der Versicherungsnehmer erhält dann lediglich noch die VB-Nummer durch den Versicherer.
Bei der Anmeldung nennt der Versicherungsnehmer nur noch seine VB-Nummer. Der Mitarbeiter in der Zulassungsstelle hat ebenfalls Zugriff auf die zentrale Datenbank. Er kann nun mit Hilfe der VB-Nummer die Versicherungsbestätigung abgleichen. Der Vorteil der VB-Nummer ist, dass sie einfach per SMS, Telefon oder E-Mail übermittelt werden kann. Nach der Zulassung des Fahrzeugs, wird die VB-Nummer nicht mehr benötigt.
 Geplant ist, dass irgendwann die Möglichkeit besteht, dass der Fahrzughalter sein Fahrzeug eigenständig über das Internet zulassen kann. Die elektronische Versicherungsbestätigung ist ein erster Schritt dorthin.  

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