informieren - vergleichen - sparen
Ein Elementarereignis beschreibt den Zustand eines Naturereignisses. Dazu zählen beispielsweise Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Lawinen und Überschwemmung. Innerhalb der Kfz Versicherungen spielen die Elementarereignisse in der Teilkaskoversicherung eine wichtige Rolle. Durch die Teilkaskoversicherung kann sich der Versicherungsnehmer gegen Elementarschäden absichern. Es sind jedoch nicht grundsätzlich alle Elementarschäden mitversichert. Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung gehören zum Standardversicherungsschutz. Schutz gegen Schäden durch Lawinen oder Erdbeben hingegen, müssen meist zusätzlich mitversichert werden.
Zu beachten ist, dass die Elementarereignisse direkt auf das Fahrzeug einwirken müssen.
Beispiel für einen Elementarschaden im Sinne der Teilkaskoversicherung:
Ein Gegenstand wird durch einen Sturm auf das Auto des Versicherungsnehmers geweht und beschädigt dieses. Es handelt sich um einen Teilkaskoschaden.
Beispiel für einen nicht über die Teilkasko versicherten Schaden:
Der Versicherungsnehmer muss einemBaum ausweichen, der durch einen Sturm auf die Straße gekippt ist. Dabei fährt er in einen Graben und beschädigt sein Fahrzeug. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Elementarschaden. Zur Absicherung dieses Schadens ist eine Vollkaskoversicherung notwendig.
KFZ-Versicherung A bis Z
A
AuslandsschutzB
BagatellschadenD
DeckungssummenE
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)F
FahrlässigkeitG
GAP-VersicherungH
HaarwildI
InsassenunfallversicherungK
KontrahierungszwangL
LKW-VersicherungM
Mallorca-PoliceN
NutzungsausfallO
Oldtimer-VersicherungP
Pay as you driveR
RabattrettungS
SaisonkennzeichenT
TeilkaskoversicherungU
UnfallmeldungV
VersicherungsbeitragW
WohnmobilversicherungHäufig gestellte Fragen