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Die GAP-Versicherung kommt vom englischen Begriff für Lücke (gap). Die GAP-Versicherung ist eine Zusatzoption in der Kaskoversicherung, die vor allem für Leasingfahrzeuge entwickelt wurde. In der Regel kann die GAP-Versicherung, gegen einen geringen Aufpreis, mitversichert werden.
Die Fahrer von Leasingfahrzeugen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt. Denn im Falle eines Totalschadens oder einer Entwendung des geleasten Fahrzeugs, entsteht meist eine Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und dem Abrechnungsbetrag laut Leasingvertrag. Der Abrechnungsbetrag errechnet sich aus buchhalterischen Abschreibungsberechnungen und ist oft höher angesetzt als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Der Versicherungsnehmer muss jedoch den Abrechnungsbetrag an das Leasingunternehmen zurückzahlen. Dieser Betrag kann schnell mehrere tausend Euro betragen. Für diese entstandene Lücke, bietet die GAP-Versicherung Schutz. Die meisten Versicherer bieten die GAP-Versicherung auch für finanzierte Fahrzeuge an. In diesem Fall würde im bei einem Totalschadens oder einer Entwendung die Differenz zwischen der Entschädigungsleistung aus der Fahrzeugversicherung und der Restkreditsumme gezahlt. Auf Begrenzungen der Summen, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu achten.
KFZ-Versicherung A bis Z
A
AuslandsschutzB
BagatellschadenD
DeckungssummenE
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)F
FahrlässigkeitG
GAP-VersicherungH
HaarwildI
InsassenunfallversicherungK
KontrahierungszwangL
LKW-VersicherungM
Mallorca-PoliceN
NutzungsausfallO
Oldtimer-VersicherungP
Pay as you driveR
RabattrettungS
SaisonkennzeichenT
TeilkaskoversicherungU
UnfallmeldungV
VersicherungsbeitragW
WohnmobilversicherungHäufig gestellte Fragen