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Die Kfz Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug diese Versicherung abgeschlossen werden muss. Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeug im Straßenverkehr entstehen können.
Dies deckt sowohl die Verschuldenshaftung als auch die Gefährdungshaftung ab. Die Verschuldenshaftung liegt vor, wenn durch schuldhaftes Handeln ein Schaden entsteht. Für die Gefährdungshaftung ist kein Verschulden nötig. Diese liegt alleine durch den Betrieb des Kraftfahrzeuges vor.
Die Kfz Haftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter auf. Begrenzt wird die Haftung des Versicherers durch die vereinbarte Deckungssumme. Der Beitrag für die Kfz Haftpflichtversicherung setzt sich aus der Typklasse des Fahrzeugs (Schadenhäufigkeit und Reparaturkosten des Modells) und dem Zulassungsortes (Schadenhäufigkeit) zusammen. Zusätzlich wird ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. Je länger der Versicherungsnehmer unfallfrei fährt, desto höher der Rabatt. Ebenso wird ein Zuschlag bei hoher Schadenhäufigkeit berechnet. Die Kfz Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt worden sind.
KFZ-Versicherung A bis Z
A
AuslandsschutzB
BagatellschadenD
DeckungssummenE
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)F
FahrlässigkeitG
GAP-VersicherungH
HaarwildI
InsassenunfallversicherungK
KontrahierungszwangL
LKW-VersicherungM
Mallorca-PoliceN
NutzungsausfallO
Oldtimer-VersicherungP
Pay as you driveR
RabattrettungS
SaisonkennzeichenT
TeilkaskoversicherungU
UnfallmeldungV
VersicherungsbeitragW
WohnmobilversicherungHäufig gestellte Fragen