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Die Motorradversicherung ist ähnlich aufgebaut, wie die Versicherung für Autos. Die Haftpflichtversicherung ist auch für Motorräder eine Pflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung für Motoräder unterscheidet sich nicht von Haftpflichtversicherung für Autos. Sie tritt ein für Schadenersatzansprüche Dritter, die aus dem Betrieb des Motorrads oder dem Verschulden des Fahrers resultieren. Für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt worden sind, zahlt der Versicherer nicht. Die Haftpflichtprämie setzt sich zusammen aus dem Modell, dem Zulassungsort und dem Schadenfreiheitsrabatt.
Die Motorradversicherung sieht auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung vor. In der Teilkaskoversicherung sind in den meisten Fällen Zusammenstoß mit Haarwild, Beschädigung durch Marderbisse, Beschädigung durch Naturgewalten, Diebstahl, Raub und Feuer versichert. Im Rahmen der Vollkasko sind zusätzlich die Beschädigung des Motorrades durch einen selbstverschuldeten Unfall und Vandalismus mitversichert. Auch bei der Vollkaskoversicherung ist der Schadenfreiheitsrabatt bei der Ermittlung der Prämie relevant.
In vielen Fällen kann es günstiger sein, das Motorrad als Zweitfahrzeug anzumelden, da dann für die Motorradversicherung der Schadenfreiheitsrabatt des Autos mit genutzt werden kann. Darüber hinaus bieten viele Versicherer Rabatte an, wenn das Motorrad im Winter nicht genutzt wird.
Für Moped, Mofas oder Roller bis 50ccm (45km/h) ist das kleine Versicherungskennzeichen Pflicht. Dieses ist immer für ein Jahr gültig.
KFZ-Versicherung A bis Z
A
AuslandsschutzB
BagatellschadenD
DeckungssummenE
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)F
FahrlässigkeitG
GAP-VersicherungH
HaarwildI
InsassenunfallversicherungK
KontrahierungszwangL
LKW-VersicherungM
Mallorca-PoliceN
NutzungsausfallO
Oldtimer-VersicherungP
Pay as you driveR
RabattrettungS
SaisonkennzeichenT
TeilkaskoversicherungU
UnfallmeldungV
VersicherungsbeitragW
WohnmobilversicherungHäufig gestellte Fragen