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Wird ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt und muss repariert werden, so hat der Eigentümer Anrecht auf Entschädigung für den entstandenen Nutzungsausfalls. Er kann einen Mietwagen für die Reparaturzeit in Anspruch nehmen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Berechnung der Entschädigungsleistung für den Nutzungsausfall richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Die Höhe der jeweiligen Tagessätze ist beispielsweise in der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch zu entnehmen. Dort sind die unterschiedlichen Modelle in Gruppen von A bis L eingeteilt. Die Tagessätze werden jährlich berechnet. Die Tagessätze liegen zwischen 26 und 100 Euro.
Bei der Inanspruchnahme der Entschädigung für den Nutzungsausfall ist die Schadenminderungspflicht zu beachten. Dies beinhaltet beispielsweise, dass im Falle eines Schadens wirtschaftlich gehandelt werden sollte und die Zeit der Reparatur so kurz wie möglich gehalten werden sollte. In der Regel setz sich die Dauer bei einem Reparaturschaden aus drei Zeiträumen zusammen:
1.) Schadensermittlung: Vom Unfall bis zur Erstellung des Gutachtens
2.) Überlegung: 1-3 Tage
3.) Reparaturdauer (festgesetzt im Gutachten oder durch Nachweis der Werkstatt)
Bei einem Totalschaden gelten besondere Regelungen bezüglich der Entschädigung für den Nutzungsausfall.
KFZ-Versicherung A bis Z
A
AuslandsschutzB
BagatellschadenD
DeckungssummenE
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)F
FahrlässigkeitG
GAP-VersicherungH
HaarwildI
InsassenunfallversicherungK
KontrahierungszwangL
LKW-VersicherungM
Mallorca-PoliceN
NutzungsausfallO
Oldtimer-VersicherungP
Pay as you driveR
RabattrettungS
SaisonkennzeichenT
TeilkaskoversicherungU
UnfallmeldungV
VersicherungsbeitragW
WohnmobilversicherungHäufig gestellte Fragen