Personenschaden

Ergeben sich aus dem Tod, der Verletzung oder der Gesundheitsschädigung einer Person Schadenersatzansprüche, so redet man von einem Personenschaden. Zusammen mit den Sachschäden und Vermögensschäden, bilden die Personenschäden die drei großen Schadengruppen in der Haftpflichtversicherung.  Bei einem Personenschaden können grundsätzlich vom Geschädigten folgende Ansprüche geltend gemacht werden:

                -Ersatz von Heilkosten (Arztkosten, Arzneien, Krankenhauskosten etc.)
                -Verdienstausfall oder entgangener Gewinn
                -Invaliditätsrenten
                -Kosten für Pflegepersonal oder Schonkost etc.
                -Schmerzensgeld
                -Beerdigungskosten

Darüber hinaus sind häufig auch Umbaumaßnahmen oder Umschulungen im Leistungspaket der Versicherer enthalten.
Gerade bei einem Autounfall können durch die Personenschäden immense Summen entstehen. Daher ist darauf zu achten, dass Die Deckungssummen in der Kfz Haftpflichtversicherung dem entsprechend hoch gewählt werden.

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