informieren - vergleichen - sparen
Ergeben sich aus dem Tod, der Verletzung oder der Gesundheitsschädigung einer Person Schadenersatzansprüche, so redet man von einem Personenschaden. Zusammen mit den Sachschäden und Vermögensschäden, bilden die Personenschäden die drei großen Schadengruppen in der Haftpflichtversicherung. Bei einem Personenschaden können grundsätzlich vom Geschädigten folgende Ansprüche geltend gemacht werden:
-Ersatz von Heilkosten (Arztkosten, Arzneien, Krankenhauskosten etc.)
-Verdienstausfall oder entgangener Gewinn
-Invaliditätsrenten
-Kosten für Pflegepersonal oder Schonkost etc.
-Schmerzensgeld
-Beerdigungskosten
Darüber hinaus sind häufig auch Umbaumaßnahmen oder Umschulungen im Leistungspaket der Versicherer enthalten.
Gerade bei einem Autounfall können durch die Personenschäden immense Summen entstehen. Daher ist darauf zu achten, dass Die Deckungssummen in der Kfz Haftpflichtversicherung dem entsprechend hoch gewählt werden.
KFZ-Versicherung A bis Z
A
AuslandsschutzB
BagatellschadenD
DeckungssummenE
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)F
FahrlässigkeitG
GAP-VersicherungH
HaarwildI
InsassenunfallversicherungK
KontrahierungszwangL
LKW-VersicherungM
Mallorca-PoliceN
NutzungsausfallO
Oldtimer-VersicherungP
Pay as you driveR
RabattrettungS
SaisonkennzeichenT
TeilkaskoversicherungU
UnfallmeldungV
VersicherungsbeitragW
WohnmobilversicherungHäufig gestellte Fragen