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Für unfallfreies Fahren gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Schadenfreiheitsrabatt (SF). Pro unfallfreies Jahr steigt der Versicherungsnehmer eine Sf-Klasse nach oben. Die höchste Stufe ist meist nach 25 Jahren unfallfreiem Fahren erreicht. Die so genannte Rabattrettung liefert die Möglichkeit, den bereits erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt trotz Unfall zu erhalten. Die Rabattrettung sieht vor, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalls den Schaden selbst übernimmt und im Gegenzug nicht zurückgestuft wird. Gerade bei kleineren Schäden ist dies oft ratsam. Die Rabattrettung schützt vor einer höheren Prämie im nächsten Versicherungsjahr. Denn die Grundprämie sowohl in der Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung erhöht sich durch eine niedrigere SF-Klasse.
Es ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, ob sie die Rabattrettung anbieten oder nicht. Einige lassen sich die Möglichkeit der Rabattrettung durch einen Aufschlag bezahlen. Auch die Durchführung der Rabattrettung ist unterschiedlich. Einige Versicherer verzichten ganz auf eine Rückstufung. Andere stufen den Versicherungsnehmer zwar im Schadenfreiheitsrabatt zurück, aber lediglich soweit, dass keine höhere Prämie entsteht. Dabei verliert der Versicherungsnehmer allerdings angesparte Jahre.
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