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Die Rabattübernahme beschreibt den Vorgang der Überschreibung des Schadenfreiheitsrabatts von einer Person auf eine andere. Eine Rabattübernahme ist nur durch Ehe- oder Lebenspartner, Elternteile, Kinder oder juristische Personen möglich. Leben die Großeltern in der häuslichen Gemeinschaft, ist auch beispielsweise die Übernahme des großväterlichen Rabatts durch den Enkel möglich. Der Abgebende muss mit der Rabattübertragung einverstanden sein. Bei einem Todesfall ist die Übernahme mit der Sterbeurkunde möglich. Grundsätzlich ist zu beachten, dass durch die Rabattübernahme nur so viele Jahre überschrieben werden könne, wie der Übernehmende auch erfahren hat. Die restlichen Jahre verfallen, da eine Aufspaltung nicht möglich ist. Die Regelung gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung.
Beispiel:
Opa Hanno ist 85 Jahre alt und will kein Auto mehr fahren. Er lebt bei seiner Tochter, seinem Schwiegersohn und deren gemeinsamen Kindern. Sein Enkel Jochen ist 27 und hat das Auto des Opas seit er seinen Führerschein hat mitbenutzt. Opa Hanno hat einen Schadenfreiheitsrabatt von SF23. Jochen fährt seit 9 Jahren Auto. Durch die Rabattübernahme erhält Jochen eine Einstufung in SF9 und die restlichen Jahre verfallen.
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