Rechtsschutzversicherung (KFZ)

Die Kfz-Rechtsschutzversicherung ist ein eigenständiger Teil der Rechtsschutzversicherung. Sie kann als einzelnes Risiko versichert werden oder in Kombination mit weiteres Rechtsschutzrisiken. Die Kfz-Rechtsschutzversicherung bietet Versicherungsschutz gegen unbegründete Ansprüche Dritter und zur Durchsetzung eigener begründeter Ansprüche in Verkehrsfragen.
In der Regel wird die Kfz-Rechtsschutzversicherung für ein bestimmtes Fahrzeug oder für einen einzelnen Fahrer abgeschlossen. Die Kfz-Rechtsschutzversicherung bietet im Unterschied zum Verkehrsrechtsschutz keinen Schutz für die gesamte Familie an und eignet sich somit am Besten für Singles oder Familien mit nur einem Auto. Im Gegenzug ist die Versicherungsprämie der Kfz-Rechtsschutzversicherung auch um einiges günstiger als der Verkehrsrechtsschutz.
Die Kfz-Rechtsschutzversicherung umfasst in den meisten Fällen den Strafrechtsschutz in Verkehrsfragen, den Schadenersatzrechtsschutz, den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz und Verwaltungsrechtsschutz. Jedoch können die Leistungen bei den unterschiedlichen Versicherungen variieren. Die Haftung der Versicherung erstreckt sich bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme.

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