Rückstufung

Der Kfz-Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer einen Schadenfreiheitsrabatt (SF) für unfallfreies Fahren. Je länger man unfallfrei fährt desto niedriger wird die zu zahlende Prämie. Der Schadenfreiheitsrabatt ist in der Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung vorhanden. Die Schadenfreiheitsklassen reichen meist von SF0 (Einstiegsklasse) bis SF25. Daneben existieren häufig noch die Schadengruppen S und M. Muss der Versicherer durch ein Verschulden des Versicherungsnehmers Schadenersatzansprüche begleiche, kommt es zu einer Rückstufung des Versicherungsnehmers beim Schadenfreiheitsrabatt. Im Falle einer Rückstufung fällt der Versicherungsnehmer in eine niedrigere SF-Klasse und muss eine dementsprechend höhere Prämie zahlen. Die Handhabung der Rückstufung ist allerdings nicht bei jedem Versicherer gleich. So wird ein Versicherungsnehmer, der bereits in der höchsten Schadenfreiheitsklasse ist zwar zurückgestuft, muss allerding dennoch nicht mehr zahlen. Dies resultiert aus seiner enorm langen unfallfreien Zeit. Hat man mehrere Schäden innerhalb eines Jahres wird man in die Schadenklassen S und M zurückgestuft. In einigen Fallen kann es finanzieller von Vorteil sein den Schaden selber zu zahlen, um so die Rückstufung zu umgehen.

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