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Das Saisonkennzeichen bietet die Möglichkeit ein Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum anzumelden. Besonders für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über gefahren werden, wie beispielsweise Cabrios, Motorräder oder Oldtimer, ist das Saisonkennzeichen meist eine kostengünstige Alternative. Das Saisonkennzeichen erspart dem Halter ein ständiges An- und Abmelden des Fahrzeugs und damit verbundene Wege zur Zulassungsstelle. Zu beachten ist, dass das Fahrzeug nach Ablauf der Saison nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden darf und auch keinen Versicherungsschutz genießt. Viele Versicherer bieten aber Versicherungsschutz gegen Brand und Diebstahl in der abgemeldeten Zeit.
Die Anmeldezeit das Saisonkennzeichen muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 11 Monate betragen. Für das Saisonkennzeichen gelten sämtliche Vorschriften, wie für das normale Kennzeichen. Der einzige Unterschied ist, dass der Geltungszeitraum auf ihm vermerkt ist. Das Saisonkennzeichen muss bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Dazu sind die Fahrzeugpapiere und eine Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen vom Versicherer notwendig.
Ist das Fahrzeug mehr als sechs Monate pro Jahr versichert, so wird auch ein Schadenfreiheitsrabatt angespart.
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