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Die Teilkaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Auto ab. Zu den versicherten Gefahren der Teilkasko gehören: Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung), Glasbruchschäden, Zusammenstoß mit Haarwild laut Bundesjagdgesetz ( BJagdG), Schmorschäden und unmittelbare Schäden durch Marderbisse. Es können von Versicherer zu Versicherer leichte Modifizierungen der versicherten Gefahren vorliegen. Für alle Versicherer aber gilt, dass sie nicht für vorsätzlich verursachte Schäden aufkommen.
Der Versicherungsbeitrag für die Teilkasko richtet sich nach Fahrzeugtyp und Zulassungsort. Die meisten Versicherer bieten für die Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung an. Dies beinhaltet einerseits Ersparnis bei der Versicherungsprämie, aber auch die Übernahme eines festgelegten Betrags pro Schadenfall. Weitere Faktoren, wie jährliche Kilometerleistung oder Alter des jüngsten Nutzers, haben bei einigen Versicherungsunternehmen auch Auswirkungen auf die Prämie.
KFZ-Versicherung A bis Z
A
AuslandsschutzB
BagatellschadenD
DeckungssummenE
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)F
FahrlässigkeitG
GAP-VersicherungH
HaarwildI
InsassenunfallversicherungK
KontrahierungszwangL
LKW-VersicherungM
Mallorca-PoliceN
NutzungsausfallO
Oldtimer-VersicherungP
Pay as you driveR
RabattrettungS
SaisonkennzeichenT
TeilkaskoversicherungU
UnfallmeldungV
VersicherungsbeitragW
WohnmobilversicherungHäufig gestellte Fragen