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Im Falle eines Unfalls muss dieser der Versicherung gemeldet werden. Die einzige Ausnahme besteht, wenn sich beide Parteien darauf geeinigt haben, den Unfall ohne Versicherung abzuwickeln. Die Unfallmeldung muss aktiv vom Versicherungsnehmer ausgehen. Erfolg dies nicht, so begeht der Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung. Unter Umständen führt dies dazu, dass der Versicherer nicht zu einer Regulierung verpflichtet ist. In den meisten Fällen ist auch eine Unfallmeldung an die Polizei ratsam. Somit sind beide Parteien auf der sicheren Seite. Bei der Beschädigung eines parkenden Autos, muss der Unfallverursacher eine angemessene Zeit auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs warten. Danach darf er wegfahren, muss aber innerhalb einer Stunde den Unfall seiner Versicherung und der Polizei melden. Unterlässt der Verursacher jedoch die Unfallmeldung, kann wegen Fahrerflucht angeklagt werden.
Für die Unfallmeldung sollte der Unfallhergang schriftlich festgehalten werden und wenn nötig eine Skizze angefertigt werden. Eine Regulierungszusage sollte auf keinen Fall gemacht werden, da dies allein der Versicherung obliegt.
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