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Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz gegen ein bestimmtes Risiko an. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sind dies Schadenersatzansprüche Dritter, die durch den Betrieb eines Fahrzeug im Straßenverkehr entstehen. Im Gegenzug erhält der Versicherer den Versicherungsbeitrag von seinem Versicherungsnehmer. Im gewerblichen Bereich und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird der Versicherungsbeitrag noch als Versicherungsprämie bezeichnet. Formal gesehen kommt ein Versicherungsvertrag erst dann zustande, wenn der Versicherungsnehmer den ersten Versicherungsbeitrag beglichen hat. Dieser Zeitpunkt wird als materieller Versicherungsbeginn bezeichnet. Sollte der Erstbeitrag nicht fristgerecht gezahlt werden, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies hat in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs zur Folge.
Zur Zahlung des Versicherungsbeitrages können unterschiedliche Fälligkeiten gewählt werden. Zur Auswahl steht eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlung. Zahlt der Versicherungsnehmer den Versicherungsbeitrag jährlich, so ist dies meist die günstigste Variante. Sollte ein Versicherungsbeitrag nicht Fristgerecht gezahlt werden, hat der Versicherer das Recht nach erfolgloser Mahnung den Vertrag zu kündigen.
KFZ-Versicherung A bis Z
A
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