Versicherungsschein

Als Versicherungsschein bezeichnet man die Urkunde, die bestätigt, dass ein Vertrag zwischen einem Versicherungsnehmer und einer Versicherung zustande gekommen ist. Im Gegenzug ist der Versicherungsnehmer zur unverzüglichen Zahlung des Beitrags verpflichtet.
Eine andere Bezeichnung für den Versicherungsschein ist die Versicherungspolice. Genaugenommen wird nur das erste Blatt der Vertragsunterlagen als Versicherungsschein bezeichnet. Es enthält das versicherte Risiko, die Vertragspartner, die Deckungssummen, den Versicherungsbeginn, die Versicherungsdauer, den Versicherungsbeitrag und die, meist als Faksimile vorhanden, Unterschrift des Versicherers. Die restlichen Unterlagen mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), speziellen Angaben zum versicherten Risiko und sonstige Individualvereinbarungen bezeichnet man als Anlagen zum Versicherungsschein. Der Versicherungsschein gilt im Allgemeinen als Beweis für den Bestand der Versicherung. In einigen Fällen fordert daher der Versicherer sogar den Versicherungsschein zurück. In der Regel erfolgt der Zugang des Versicherungsscheins bei der KFZ-Versicherung  innerhalb von drei Wochen. Vor allem zum Jahresende kann es, durch vermehrte Versicherungswechsel, zu längeren Wartezeiten kommen.

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