Versicherungswechsel

In der Regel erfolgt ein Versicherungswechsel, aus dem Wunsch heraus Geld zu sparen. Doch die unterschiedlichen Rabatte und Tarife der einzelnen Versicherer, machen eine intensive Prüfung der Angebote notwendig. Für einen Versicherungswechsel ist die Kündigung des alten Vertrags notwendig. In der Regel laufen die Verträge der KFZ-Versicherung nur ein Jahr. Somit hat der Versicherungsnehmer jedes Jahr die Möglichkeit zu kündigen. Im Normallfall kann der Vertrag zum 01.01. des Folgejahres gekündigt werden. Dazu muss die Kündigung bis zum 30. November des Vorjahres beim Versicherer eingehen.
Bei einem Versicherungswechsel ist besonders darauf zu achten, wie die Einstufung im Schadenfreiheitsrabatt erfolgt. Denn die Einteilung der Stufen, kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Zehn schadenfreie Jahre bringen nicht bei jedem Versicherer die gleiche Prozentzahl mit sich. Ebenso sollte weitere Sonderrabatte geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise das Vorhandensein einer Garage, die jährliche Fahrleistung, Möglichkeit der Rabattrettung oder die Zugehörigkeit zu einer besonderen Berufsgruppe. Insgesamt gilt, dass vor einem Versicherungswechsel verschiedene Angebote verglichen werden sollten.

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