Vorläufige Deckung

Die vorläufige Deckung oder Vorläufige Deckungszusage ist eine Sonderform der Deckung in der KFZ-Versicherung. Die vorläufige Deckungszusage ist kein Vorvertrag sondern ein eigenständiges Rechtsverhältnis. Sie wird für die Zeit zwischen dem Vertragsabschluss und dem Versicherungsbeginn (Zugang des Versicherungsscheins bzw. Zahlung der Erstprämie) gewährleistet. Die vorläufige Deckung gibt dem Versicherer auch die Möglichkeit zu prüfen, ob der Hauptvertrag überhaupt zustande kommen soll. Kommt der Vertrag zustande so fällt die vorläufige Deckung bei der Beitragsrechnung nicht mehr auf. Nur bei einer Ablehnung durch den Versicherer, wird die vorläufige Deckung meist nach Kurztarif abgerechnet.
Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle, ist der Nachweis einer Kfz Haftpflichtversicherung notwendig. Die Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) oder neuerdings auch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer gelten als Beweis für die vorläufige Deckung bei der Zulassung. Ist auch ein sofortiger Schutz durch die Kaskoversicherung gewünscht, so muss dies gesondert beim Versicherer angefordert werden.

Ratgeber

Höhere Deckungssummen

Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die gesetzliche Grundlage der Pflichtversicherungen für Kraftfahrzeug- halter dar...

Stichtag 30. November

Jedes Jahr das gleiche Problem: Der Kfz Versicherungsvertrag sollte gekündigt werden und schon wieder hat man vergessen die Kündigung rechtzeitig abzuschicken...

Direktangebot im Internet günstiger

Bei der Wahl des Kfz-Versicherungs- unternehmens bietet das Internet gute Möglichkeiten des Vergleichs. Fast alle Versicherungen...