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Die vorläufige Deckung oder Vorläufige Deckungszusage ist eine Sonderform der Deckung in der KFZ-Versicherung. Die vorläufige Deckungszusage ist kein Vorvertrag sondern ein eigenständiges Rechtsverhältnis. Sie wird für die Zeit zwischen dem Vertragsabschluss und dem Versicherungsbeginn (Zugang des Versicherungsscheins bzw. Zahlung der Erstprämie) gewährleistet. Die vorläufige Deckung gibt dem Versicherer auch die Möglichkeit zu prüfen, ob der Hauptvertrag überhaupt zustande kommen soll. Kommt der Vertrag zustande so fällt die vorläufige Deckung bei der Beitragsrechnung nicht mehr auf. Nur bei einer Ablehnung durch den Versicherer, wird die vorläufige Deckung meist nach Kurztarif abgerechnet.
Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle, ist der Nachweis einer Kfz Haftpflichtversicherung notwendig. Die Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) oder neuerdings auch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer gelten als Beweis für die vorläufige Deckung bei der Zulassung. Ist auch ein sofortiger Schutz durch die Kaskoversicherung gewünscht, so muss dies gesondert beim Versicherer angefordert werden.
KFZ-Versicherung A bis Z
A
AuslandsschutzB
BagatellschadenD
DeckungssummenE
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)F
FahrlässigkeitG
GAP-VersicherungH
HaarwildI
InsassenunfallversicherungK
KontrahierungszwangL
LKW-VersicherungM
Mallorca-PoliceN
NutzungsausfallO
Oldtimer-VersicherungP
Pay as you driveR
RabattrettungS
SaisonkennzeichenT
TeilkaskoversicherungU
UnfallmeldungV
VersicherungsbeitragW
WohnmobilversicherungHäufig gestellte Fragen