Eltern-Regelung

Die Eltern-Regelung ist eine Möglichkeit für Fahranfänger günstiger in einen eigenen Versich- erungsvertrag einzusteigen. Beantragt der Fahranfänger eine  Kfz Versicherung so wird im Normalfaller mit dem Schadenfreiheitsrabatt (SF)0 eingestuft. Dies bedeutet je nach Gesell- schaft einen Prozentsatz von ca. 230% der Grundprämie.

Es wird damit rechtfertigt, dass der Fahranfänger noch keinerlei  Erfahrung besitzt und das Unfallrisiko dementsprechend hoch ist.
Die meisten Versicherer kommen dem Fahranfänger jedoch mit verschiedenen Möglichkeiten entgegen. Eine in den meisten Fällen sehr günstige Variante ist die Eltern-Regelung.

Hat ein Elternteil bereits schon ein Fahrzeug bei dem jeweiligen Versicherer versichert und hat auch mindestens einen Schadenfreiheitsrabatt von SF ½, wird der Fahranfänger beim gleichen Versicherungsunternehmen auch in Sf ½ eingestuft. Dies entspricht je nach Versicherer einem Prozentsatz von ca. 140%. Auf diese Weise wird der Fahranfänger besser eingestuft, ohne die geforderte Fahrpraxis erbringen zu müssen.
Die Möglichkeit der Eltern-Regelung ist nur bei dem Versicherer möglich, bei dem das Fahrzeug des Elternteils versichert ist.

Der große Vorteil der Elternregelung ist, dass der Fahranfänger von Beginn an einen eigenen Vertrag hat und somit bereits auch einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt ansparen kann. Vergleichen kann sich aber auch hier lohnen. Teilweise bieten die Versicherer auch eine Einstufung in SF ½ nach der Absolvierung eines Fahrsicherheitstrainings an. So hat der Fahranfänger auch unabhängig vom Versicherer der Eltern die Möglichkeit, sich günstiger zu versichern oder kann einen insgesamt günstigeren Anbieter wählen. In den meisten Fällen bieten die Versicherer die Eltern-Regelung erst auf Nachfrage an.

 

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