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Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die gesetzliche Grundlage der Pflicht- versicherungen für Kraftfahrzeughalter dar. Der Gesetzgeber hat für Deutschland festgelegt, dass es Pflicht für jedes im Straßenverkehr bewegte motorisierte Fahrzeug ist, eine Kfz- Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Das Führen eines motorisierten versicherungspflichtigen Fahrzeugs ohne Haftpflicht- versicherung ist nach §6 PflVG unter Strafe gestellt. Damit ist das Pflichtversicherungsgesetz Teil des Nebenstrafrechts. Gleichzeitig wird im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) die Höhe der Mindestdeckungssummen festgelegt. Die letzte Änderung dieser gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssummen wurde 2007 beschlossen. Die letzte Änderung brachte eine Erhöhung der Mindestdeckungssummen mit sich. Im Anhang des §4 des Pflichtversicherungsgesetzes sind dazu folgende Summen angegeben:
- Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
- Sachschäden eine Million Euro
- reine Vermögensschäden (nicht aus Sach- oder Personenschäden resultierend) 50.000 Euro
Die Mindestdeckungssummen können durch eine Verordnung des Bundesministeriums der Justiz im Einvernehmen des Bundesverkehrsministerium und des Bundeswirtschafts- ministerium geändert werden. Die Summen werden angepasst, „um bei einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der verkehrstechnischen Umstände einen hinreichenden Schutz der Geschädigten zu gewährleisten“ (§4 Abs. 2 PflVG).
Die Mindestdeckungssummen müssen von jedem Versicherer gewährleistet werden.
Der Gesetzgeber hat diese Summen zum Schutz von Verkehrsopfer eingeführt. Auf diese Weise ist eine allgemein geregelte Deckung im Falle eines Unfalls gewährleistet. Die meisten deutschen Versicherer bieten bereits eine Deckung von pauschal 50 oder 100 Millionen Euro an.
Meist ist im Falle eines Unfalls die Zahlung pro geschädigte Person jedoch beschränkt.
Da bei einem Unfall die Zahlungen schnell die Mindestdeckungssummen überschritten werden können, sollte definitiv eine Deckung von 50 oder 100 Millionen Euro gewählt werden.
In den meisten europäischen Staaten sind Mindestdeckungssummen für die Kfz- Haftpflicht- versicherung in den letzten Jahren festgelegt worden.
Jedoch gibt es keine einheitlichen Mindestdeckungssummen in ganz Europa. In einigen europäischen Ländern sind die Mindestdeckungssummen niedriger als in Deutschland. Dies kann im Falle eines unverschuldeten Unfalls im Ausland teuer werden. Bei einer Auslandsreise sollte dies beachtet werden und gegebenenfalls zusätzlich abgesichert werden.
KFZ-Versicherung A bis Z
A
AuslandsschutzB
BagatellschadenD
DeckungssummenE
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)F
FahrlässigkeitG
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NutzungsausfallO
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Pay as you driveR
RabattrettungS
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