Kfz-Versicherung für Fahranfänger – Was zu beachten ist

Bei der Kfz-Versicherung für Fahranfänger spielt vor allem die Einstufung in den Schadenfreiheitsrabatt (SF) eine wichtige Rolle. Diese ist ausschlaggebend für die Höhe der Kosten sowohl für die Haftpflichtversicherung als auch Vollkaskoversicherung. Grundsätzlich erfolgt eine Einstufung in SF0. Dies bringt einen Prozentsatz von ca. 240% der Grundprämie mit sich.

Allerdings bieten die meisten Versicherer bessere Einstufungen auch schon für Fahranfänger an. Eine Einstufung in SF1/2 (ca. 130%)erfolgt meist, wenn das Fahrzeug eines Elternteils bereits beim gleichen Versicherer versichert ist und dieser mindestens in SF ½ eingestuft ist. Eine weitere Möglichkeit ist die Zweitwagenregelung. Dabei spart der Fahranfänger jedoch keine Rabattjahre an. Einige Versicherer bieten auch eine Einstufung in SF ½  an, wenn der Fahranfänger ein Fahrsicherheitstraining nachweisen kann.

Auch sollte die Wahl des Autos Beachtung finden. Viele der typischen Autos für Fahranfänger, weisen aufgrund des erhöhten Unfallrisikos eine teurere Typklasse auf. Ebenfalls zu beachten ist, dass nur eine Höherstufung in der SF-Klasse im nächsten Jahr erfolgt, wenn der Vertrag mehr als 6 Monaten im vergangenen Jahr bestand. Teilweise kann eine Rückdatierung des Vertrags sinnvoll sein. Einige Versicherer bieten auch einen Alleinfahrerrabatt an. Wenn nur einer das Fahrzeug fährt, kann dies von Vorteil sein.

In einigen Bundesländern ist die Möglichkeit des Führerscheins mit 17 Jahren möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahranfänger bis zum 18 Lebensjahr nur mit einer Begleitperson (meist Erziehungsberechtigter) fahren darf. In diesen Fällen bieten viele Versicherer Rabatte an, da das Unfallrisiko als niedriger eingestuft wird.

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