„Rabattretter“: Unfall inklusive

Das Tarifsystem der Kfz-Versicherungen beinhaltet das Modell des Schadenfreiheitsrabatts.
Je mehr unfallfreie Jahre der Fahrer vorweisen kann desto höher ist sein Schadenfreiheitsrabatt. Im Falle eines Unfalls ist dieser Rabatt jedoch schnell dahin. Auch wenn der Versicherer den Schaden reguliert, so stuft er den Fahrer gleichzeitig im Schadenfreiheitsrabatt zurück. Dies bringt eine höhere Prämie im Folgejahr mit sich.

Auch wenn die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt  sich meist nur gering anhört, wirkt er sich schnell massiv auf die Prämie aus. Eine Beitragserhöhung von 30% auf 45% steigert den Jahresbeitrag schnell  von 400 auf 600 Euro.
Die meisten Versicherer bieten einen so genannten Rabattretter an. Mit dieser Regelung hat man quasi einen Unfall inklusive. Im Falle eines Unfalls ergibt sich keine Prämienerhöhung. Einige Versicherer haben die Rabattretter bereits im System eingebaut. Der Rabattretter greift jedoch in den meisten Fällen erst in der obersten Stufe des Schadenfreiheitsrabatts. Das hat zur Folge, dass man meist 25 Jahre unfallfall fahren muss, um in den Genuss eines Rabattretters zu kommen. Bei anderen Versicherern kann man den Rabattretter gegen einen Mehrbeitrag (ca. 15%) mitversichern.

Bei der Anzahl der inkludierten Unfälle unterscheiden sich die Versicherer jedoch. Einige bieten nur einen Unfall inklusive anderer aber sogar bis zu drei.
Zu unterscheiden ist auch zwischen dem richtigen Rabattretter, dieser muss meist durch Mehrbeitrag mitversichert werden, und dem unechten Rabattretter. Bei einem unechten Rabattretter erfolgt zwar eine Rückstufung, aber nur soweit, dass keine höhere Prämie fällig wird. Bei einem erneuten Unfall macht sich dann jedoch die Rückstufung sehr deutlich im Beitrag bemerkbar.

Bei einem echten Rabattretter hat der Unfall weder Auswirkung auf die Schadenfreiheits- rabattklasse noch auf den Beitrag.
Ob ein Rabattretter vorhanden ist oder in welcher Stufe des Schadenfreiheitsrabatts dieser greift, muss  der Rückstufungstabelle des jeweiligen Versicherers entnommen werden.
Die Regelungen dazu sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und variieren von Versicherer zu Versicherer.
Die Möglichkeit oder das Vorhandensein eines Rabattretters, sollte auch beim Versicherungsvergleich beachtet werden.

Ratgeber

Höhere Deckungssummen

Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die gesetzliche Grundlage der Pflichtversicherungen für Kraftfahrzeug- halter dar...

Stichtag 30. November

Jedes Jahr das gleiche Problem: Der Kfz Versicherungsvertrag sollte gekündigt werden und schon wieder hat man vergessen die Kündigung rechtzeitig abzuschicken...

Direktangebot im Internet günstiger

Bei der Wahl des Kfz-Versicherungs- unternehmens bietet das Internet gute Möglichkeiten des Vergleichs. Fast alle Versicherungen...