Wie sieht die Zweitwagenregelung aus?

Die Freude über den zweiten Wagen in der Familie ist groß. Endlich gibt es keinen Streit mehr um das einzige Auto. Doch die Freude weicht schnell, wenn man den Versicherungsbeitrag erfährt. Falls im Vorfeld keiner der übrigen Fahrer einen Versicherungsvertrag besaß, kann es schnell teuer werden. Dann heißt es neu starten im Modell des Schadenfreiheitsrabatts (SF). Dies bringt die SF-Klasse 0 mit sich und einen Prozentsatz von ca. 240%. Für einen Kleinwagen kann das schnell bis zu 1000 Euro im Jahr kosten.

Aber die Versicherungen wären keine Versicherungen, wenn sie für diese Regelung nicht auch eine Ausnahme geschaffen hätten. So gibt es unter anderem die Möglichkeit der Zweitwagen- regelung. Diese ermöglicht in den meisten Fällen eine Einstufung in SF ½. Dies entspricht einem Prozentsatz von ca. 140%. Die Zweitwagen- regelung  kann in der Regel von Lebens- oder Ehepartner und Kindern in Anspruch genommen werden.  
Für die Zweitwagenregelung ist es notwendig, dass bereits ein anderer Wagen auf den Fahrer zugelassen ist und der Fahrer mindestens einen Schadenfreiheitsrabatt von SF ½ besitzt. In den meisten Fällen ist es keine Voraussetzung, dass für die Zweitwagenregelung der Erstwagen auch beim gleichen Versicherer versichert sein muss. Bei der Versicherung von beiden Fahrzeugen beim gleichen Versicherer, bieten einige Versicherer auch noch bessere Einstufungen als SF ½ an.

Der größte Nachteil der Zweitwagenregelung ist, dass der Fahrer keine eigenen Rabattjahre ansammelt. Es besteht jedoch die Möglichkeit den Vertrag zu überschreiben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nur so viele Jahre überschrieben werden können, wie auch tatsächlich erfahren wurden.
Sind bisher nur 5 unfallfreie Jahre vorhanden, kann kein Schadenfreiheitsrabatt von Jahren übertragen werden. In diesem Fall würden fünf Jahre überschrieben und der Rest der schadenfreien Jahre verfallen.

Neben der Zweitwagenregelung gibt es auch noch weitere Möglichkeiten eine günstigere Einstufung im Schadenfreiheitsrabatt zu bekommen. So erlangen Fahranfänger auch durch die Absolvierung eines Fahrsicherheitstrainings bei vielen Versicherern die Einstufung in SF ½. Oder Ehe- und Lebenspartner fahren durch die Partnerregelung in der gleichen SF-Klassen. Auf welche Weise die Regelungen gehandhabt werden, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

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