Wann benötigt man die Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte)?

Die Versicherungsbestätigungskarte oder auch Doppelkarte wurde bis zum 1. März 2008 für jede An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs benötigt. In Deutschland ist die Kfz Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Bis März 2008 stellte die Versicherungsbestätigungskarte den Beweis einer vorläufigen Deckungszusage für den Versicherungsnehmer dar. Die Doppelkarte musste bei der Zulassungsstelle, neben TÜV-Bestätigung, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief  und einer Bescheinigung über die bestandene Abgasuntersuchung, vorgezeigt  werden.
Im März 2008 wurde das System der Versicherungsbestätigungskarte durch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ersetzt. Die eVB-Nummer erfüllt den gleichen Zweck, wie die Doppelkarte. Im Grunde stellt sie eine elektronische Doppelkarte dar. Nun muss bei der Zulassung eines Fahrzeugs, anstelle der Doppelkarte, die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer genannt werden. Die Umstellung von der Versicherungsbestätigungskarte auf die eVB-Nummer ist jedoch noch nicht flächendeckend abgeschlossen. In einigen wenigen Zulassungsbezirken ist noch die Zulassung durch die Doppelkarte wirksam. Wo die Umstellung auf die eVB-Nummer bereits stattgefunden hat, ist eine Zulassung durch die Doppelkarte nicht mehr möglich. Alte Doppelkarten verlieren ihre Gültigkeit.
Die Abschaffung der Versicherungsbetätigungskarte bringt weniger Papierarbeit mit sich, hat aber auch noch weitere Vorteile. So  kann die eVB-Nummer, anders als die Doppelkarte, einfach per E-Mail, SMS oder mündlich weitergeben werden.
Versicherungstechnisch ändert sich durch die Umstellung von Versicherungsbestätigungskarte auf die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer nichts. Es wird weiterhin bestätigt, dass der Fahrzeughalter Haftpflichtversicherungsschutz genießt. Für eine Zusage des Kaskoschutzes, muss weiterhin eine gesonderte Bestätigung durch den Versicherer erfolgen.

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