Wann erhalte ich die Einstufung SF ½?

Der Schadenfreiheitsrabatt (SF) beginnt mit der Stufe SF0. Dies ist die Einstiegsstufe und, abgesehen von der Schadensklasse M, die teuerste Klasse. Sie bringt einen Prozentsatz von ca. 240 Prozent der Grundprämie mit sich. Die nächst höhere Einstufung  ist SF ½.  Welche Prozentzahlen an die SF-Klassen gekoppelt sind, unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Daher ist bei der Wahl der Versicherung auch darauf zu achten, welchen Prozentsatz für die jeweilige SF-Klasse festgelegt wurde. Für SF ½ liegt der Wert ungefähr bei 130 Prozent.
 Unter bestimmten Voraussetzungen erhält man auch direkt bei einem Neuvertrag die Einstufung SF ½. Dies ist der Fall, wenn bereits ein Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer angemeldet ist (Zweitwagenregelung), ein Fahrzeug auf den Ehepartner zugelassen ist und dieser mindestens einen Schadenfreiheitsrabatt von SF ½ besitzt oder der Versicherungsnehmer schon mindestens 3 Jahre den Führerschein besitzt.
Grundsätzlich werden Fahranfänger in SF0 eingestuft. Viele Versicherungen stufen aber auch Fahranfänger in SF ½   ein, wenn ein Fahrzeug der Eltern bereits beim gleichen Versicherer versichert ist, ein Fahrsicherheitstraining nachgewiesen wurde oder das Fahrzeug als Zweitwagen eines Elternteils angemeldet wird. Im Falle der Zweitwagenregelung sammelt der Fahranfänger jedoch keine eigenen Rabattjahre.

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