Was ist bei einem Versicherungswechsel zu beachten?

Ein Versicherungswechsel innerhalb der Kfz Versicherung ist im Normalfall zum 1. Januar des Folgejahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Da die meisten Kfz -Verträge nur eine Laufzeit von einem Jahr haben, ist der 30. November jeden Jahres der Stichtag, um die Versicherung zu Kündigen. Erfolg die Kündigung nicht bis zum 30. November, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Neben der ordentlichen Kündigung besteht auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Dies ist der Fall, wenn der Versicherer die Prämie erhöht,  die allgemeinen Geschäftsbedingungen  ändert, bei einem Fahrzeugwechsel oder in  einem Schadenfall. Eine außerordentliche Kündigung muss spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Begebenheit beim Versicherer eingehen.
Bei einem Versicherungswechsel fragt der neue Versicherer die schadenfreie Jahre des Versicherungsnehmers beim der alten Versicherung an und stuft ihn entsprechend der neuen Bedingungen ein. Dies gilt sowohl für die Haftpflichtversicherung als auch für die Vollkaskoversicherung.  Da die Regelung bezüglich des Schadenfreiheitsrabatts und die damit verbundene prozentuale Einstufung bei den unterschiedlichen Versicherungen variieren, kann ein Versicherungswechsel auch finanzielle Vorteile bringen.
Bei einem Versicherungswechsel ist auch darauf zu achten, wie bestimmte Rabatte, wie zum Beispiel das Vorhandensein einer Garage oder die Kilometerleistung pro Jahr, behandelt werden.

Bei der Neuanmeldung eines Fahrzeuges besteht freie Versicherungswahl. Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs, ergeht eine automatische Benachrichtigung der Zulassungsbehörde an den Versicherer. Das Ab- und wieder Anmelden eines Fahrzeugs, berechtigt in der Regel nicht zu einem Versicherungswechsel.

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