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Grundsätzlich gilt, dass man bei einem Unfall mit dem Kfz nicht in Panik geraten sollte. Zuerst sollte die Unfallstelle abgesichert werden und bei Personenschäden ein Notarzt alarmiert werden. Die Polizei sollte auch bei kleineren Schäden benachrichtigt werden. In den meisten Fällen ist davon abzuraten, den Unfall ohne Polizei abzuwickeln. Für die spätere Klärung der Schuldfrage, sollte der Unfallhergang schriftlich festgehalten. Außerdem ist es ratsam Fotos von allen Schäden zu machen. Bei einer leichteren Beschädigung sollten die Fahrzeuge von der Fahrbahn geräumt werden.
Schließlich muss die Versicherung benachrichtigt werden. Zu beachten ist, dass Schaden und Unfallhergang wahrheitsgemäß wiedergegeben werden müssen. Ist die Schuldfrage noch nicht geklärt, müssen die Versicherungen aller Parteien informiert werden.
Die Datenaufnahme ist ein weiterer wichtiger Punkt. Vor allem dann, wenn man nicht selber der Unfallverursacher ist. Es ist sinnvoll wichtige Eckdaten, wie Name, Wohnort, Nummernschild, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallverursachers zu notieren.
Sehr wichtig ist, dass am Tatort keine Regulierungszusage abgegeben werden darf. Dazu ist einzig und allein der Versicherer befähigt.
Im weiteren Verlauf wird das Unfallopfer durch die gegnerische Versicherung angeschrieben und aufgefordert die Höhe des Schadens zu beziffern und den Unfallhergang zu beschreiben. Ist die Schuldfrage geklärt, erfolgt die Begleichung des Schadens. In einigen Fällen ist es auch notwendig ein direktes Anspruchsschreiben an die gegnerische Versicherung zu richten. Bei eigenem Verschulden eines Unfalls, werden die weiteren Schritte durch die eigene Versicherung geregelt.
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