Welche Leistungen erbringt die Vollkaskoversicherung?

Die Kaskoversicherung oder auch Fahrzeugteilversicherung, ist im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sie kann zusätzlich dazu abgeschlossen werden. Die Kaskoversicherung teilt sich auf in Vollkasko und Teilkasko.
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkasko versichert sind. Dazu zählen die Beschädigung, die Zerstörung oder der Verlust des Fahrzeug und seiner unter Verschluss verwahrten bzw. befestigten Fahrzeugteile durch: Brand, Explosion, Raub, Diebstahl, unmittelbare Einwirkungen von Sturm, Hagel, Blitzschlag Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Schmorschäden. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus auch für selbstverschuldetet Unfallschäden am eigenen Auto, bei Fahrerflucht, wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig und wenn der Schadenverursacher nicht haftbar ist (z.B. nicht deliktfähiges Kind). Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter entstanden sind (Vandalismus), fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung.
Für den Unfall gelten vier Voraussetzungen: Unmittelbar, von außen her, plötzlich, mit mechanischer Gewalt. Das bedeutet, dass das Schadenereignis direkt auf das Fahrzeug einwirken muss, die Entstehung des Schadens darf nicht auf einem inneren Vorgang beruhen, die Einwirkung auf das Fahrzeug muss in einem relativ kurzem Zeitraum erfolgen und die Einwirkung muss durch Zug oder Druck erfolgen.
Der Versicherer leistet die Reparaturkosten (bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes), den Wiederbeschaffungswert, Fracht- und Transportkosten (z.B. Abschleppkosten) und die Kosten der Bahnfahrt zum Fundort (bei Totalentwendung).
Wie bei der Teilkasko bietet der Versicherer auch für die Vollkaskoversicherung das Modell der Selbstbeteiligung an. Ist dies vereinbart, zahlt der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Teil des Schadens selber. Durch die Selbstbeteiligung verringert sich der zu zahlende Versicherungsbeitrag.

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