Welche Leistungen umfasst die Kfz Haftpflichtversicherung?

Die Kfz Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die vom Gesetzgeber für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug vorgeschrieben ist.  Sie ist eine so genannte Pflichtversicherung. Abgedeckt durch die Kfz Haftpflichtversicherung sind die Schadenersatzansprüche Dritter, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr oder durch Verschulden des Fahrers entstanden sind. Das Leistungsspektrum der Kfz Haftpflichtversicherung umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie immaterielle Schäden, wie beispielsweise Schmerzensgeld. Im Falle eines Sachschadens werden die Reparaturkosten und unter Beachtung des Fahrzeugalters unterschiedliche Wertminderungen erstattet. Bei wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden, erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.
Zu beachten ist, dass es die so genannte Verschuldenshaftung  und die Gefährdungshaftung gibt. Die Verschuldenshaftung liegt vor, wenn der Verursacher den Schaden durch schuldhaftes Handeln (ab einfacher Fahrlässigkeit) verursacht hat. Bei der Gefährdungshaftung haftet der Halter des Fahrzeugs bereits dann, wenn durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs ein Schaden verursacht wird. Auf Verschulden kommt es dabei nicht an.

Beispiel:  Ein Fahrer stellt sein Fahrzeug verbotswidrig auf der Fahrbahn  ab. Im weiteren Verlauf überquert eine Person die Fahrbahn und wird von einem anderen Fahrzeug erfasst. Aufgrund der Sichtbehinderung konnte der Fahrer nicht ausweichen. Der Fahrer des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs haftet für den entstandenen Personenschaden.

Beide Haftungen sind Bestandteil der Kfz Haftpflichtversicherung. Jedoch ist zu beachten, dass die Kfz Haftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommt, die vorsätzlich entstanden sind oder aus Trunkenheit, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht resultieren. In diesen Fällen zahlt der Versicherer zwar an den Geschädigte, fordert dann den Betrag aber von seinem Versicherungsnehmer zurück.
Die Kfz Haftpflichtversicherung besitzt eine Regulierungsvollmacht. Sie kann auch Schäden gegen den Willen des Versicherungsnehmers regulieren. Da durch ist ein Schutz des Geschädigten gewährleistet. Der Geschädigte kann die Kfz Haftpflichtversicherung direkt auf Schadenersatz in Geld in Anspruch nehmen. Dies verhindert, dass er seine Ansprüche gegenüber dem Fahrer oder Halter geltend machen muss.
Im Falle eines Auslandsaufenthaltes empfiehlt es sich die so genannte grüne Karte bei ihrem Kfz Haftpflichtversicherer zu beantragen. Diese ist zwar nur noch in vereinzelten Ländern bei der Einreise vorgeschrieben, jedoch vereinfacht sie im Schadenfall die Abwicklung.

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