Wer ist in der Kfz-Versicherung versichert

Durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags für ein Fahrzeug, erfolgt nicht gleichzeitig der Versicherungsschutz für jeden Fahrer. Grundsätzlich ist nur der Halter versichert. Im Falle einer Zweitwagenregelung ist in der Regel der Fahrer versichert.  Man ist auf der sicheren Seite, wenn der Fahrerkreis im Vertrag korrekt angegeben wird. Besonders wenn junge Fahrer (meist unter 23 Jahren) das Auto mitbenutzen, schlägt sich dies meist deutlich im Beitrag nieder. Daher wird die Tatsache, dass die Kinder den Wagen mitbenutzen dem Versicherer gerne vorenthalten. Ist der Fahrer unter 23 Jahren nicht vermerkt, darf dieser nur in Notfällen das Fahrzeug führen. Sollte aber der junge Fahrer, abgesehen von einer Notfallfahrt, in einen Unfall verwickelt sein, kann unter Umständen der Versicherer von seiner Pflicht zur Leistung entbunden werden. In solch einem Fall können Regresszahlungen und der Verlust des Versicherungsschutzes drohen. Insgesamt sollte beachten werden, dass zwar die Angabe einer alleinigen Nutzung des Fahrzeugs meist die günstigste ist, aber wenn hin und wieder der Partner oder die Kinder das Auto nutzen, ist es sicherer dies auch anzugeben. Änderungen bezüglich des Fahrerkreises müssen dem Versicherer mitgeteilt werden, da der Versicherungsnehmer sonst eine Obliegenheitsverletzung begeht. Dies kann eine Kündigung des Vertrags durch den Versicherer zur Folge haben.
Die Regelungen gelten sowohl für die Kfz Haftpflichtversicherung als auch für Kaskoversicherung.
Ist der Versicherungsnehmer der Verursacher eines Unfalls und mitfahrende Personen in seinem Auto werden verletzt, so haftet er auch für diese Schäden.
Bei einer Insassenunfallversicherung sind je nach Tarif entweder pauschal alle Insassen versichert oder nur bestimmte Plätze.

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