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Grundsätzlich erfolgt die Ersteinstufung eines Zweitwagens in die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0. Die SF-Klasse 0 bringt einen Beitragssatz von 240% der Grundprämie mit sich. Jedoch gibt es einige Möglichkeiten, wie man die Regelung umgehen kann. Eine auf den ersten Blick gute Handhabung ist die Partnerregelung. In diesem Fall bekommt der Zweitwagen die gleiche Einstufung, wie der Erstwagen. Für diese Einstufung ist jedoch fast immer notwendig, dass Erst- und Zweitwagen beim gleichen Versicherer versichert werden müssen. Die Wahl eines günstigeren Versicherers ist dann nicht möglich. Als Fahrer darf bei der Partnerregelung auch nur der Ehepartner, nicht aber die volljährigen Kinder angegeben werden. Übliche Rabatte, wie Garagenfahrzeug oder geringe Fahrleistung finden bei dieser Regelung häufig ebenfalls keine Beachtung. In der Summe bringt dies in den meisten Fällen eine höhere Prämie mit sich, als bei der normalen Zweitwagenregelung.
Viele Versicherer bieten eine Zweitwagenregelung an, auch wenn der Erstwagen nicht bei Ihnen versichert ist. In der Regel erfolgt dann eine Ersteinstufung des Zweitwagens in SF ½ . Dies entspricht ungefähr einem Prozentsatz von 130%. Werden beide Fahrzeuge beim gleichen Versicherer versichert, kann es auch eine Rolle spielen, welche SF-Klasse der Erstwagen hat. In vielen Fällen gewährt der Versicherer bei einer sehr hohen Einstufung des Erstwagens eine Ersteinstufung des Zweitwagens über SF ½ hinaus. Ein weiterer Vorteil gegenüber der Partnerregelung ist, dass bei der Zweitwagenregelung auch die volljährigen Kinder als Fahrer eingetragen werden können und weitere Rabatte in Anspruch genommen werden können.
Im Weiteren kann der Vertrag auch überschrieben werden. Allerdings kann man auch nur so viele Jahre übertragen, wie der neue Vertragsinhaber auch erfahren hat.
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